Ihre Vorteile
- Chemiefreie Schädlingsbekämpfung ohne Wartezeiten und Rückstände
- Schont Nützlinge, Boden und Umwelt, auch im Öko-Landbau einsetzbar
- Kein zusätzlicher Arbeitsgang: Anmeldung genügt, Termin und Logistik werden organisiert
- Ein Ansprechpartner: Beauftragung, Flächenbündelung und Abrechnung laufen über den Maschinenring Schwäbisch Hall
- Zwei Ausbringungstermine statt einem, terminiert nach dem Falterflug
Was der Maiszünsler kostet, wenn nichts passiert
Der Maiszünsler frisst sich durch Stängel und Kolben. Die Pflanze knickt, der Kolben fällt ab, und in die Fraßgänge ziehen Pilze ein. Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft beziffert die Folgen deutlich: Bei einer Befallstärke von zwei bis drei Raupen je Pflanze ist im langjährigen Mittel mit Ertragsverlusten von 10 bis 30 Prozent zu rechnen.
Dazu kommt, was keine Ertragstabelle zeigt: Fusarien in den Fraßgängen bilden Mykotoxine, und die landen im Silo. Bei Futtermais ist das der teurere Teil des Schadens.
Der Schädling überwintert im Stoppelrest und startet dort im nächsten Jahr die neue Generation. Deshalb ist die Ausbringung nur die eine Hälfte der Arbeit. Die andere nennt die Landesanstalt beim Namen: Nur tiefes, sauberes Unterpflügen der Maisstoppeln und des Maisstrohs sei eine langfristig erfolgversprechende Bekämpfungsmethode. Wer beides macht, drückt den Befallsdruck über Jahre.
Was die Schlupfwespe leistet, und was sie nicht leistet
Trichogramma sind wenige Zehntelmillimeter große Schlupfwespen. Sie legen ihre Eier in die Eier des Maiszünslers, und die Raupe schlüpft nie. Der Angriff erfolgt also vor dem Schaden, nicht danach. Das ist der Grund für den engen Termin: Ist die Raupe erst im Stängel, erreicht sie niemand mehr, auch kein Spritzmittel.
Bei den Wirkungsgraden lohnt Ehrlichkeit, weil sie in der Werbung gern nach oben wandern. Die Landesanstalt nennt aus ihren Versuchsreihen im Mittel 55 Prozent für Trichogramma, mit einer Spanne von 35 bis 81 Prozent. Pyrethroide liegen bei 75 Prozent, Bt-Mais bei 95. Trichogramma ist damit nicht das wirksamste Verfahren, sondern das wirksamste ohne Rückstände, ohne Wartezeit und ohne Auflagen gegenüber Bienen und Gewässern.
Die Spanne von 35 bis 81 Prozent ist die eigentliche Botschaft. Sie hängt am Termin, und der hängt am Falterflug. Deshalb wird nicht nach Kalender geflogen.
Zwei Termine, und warum sie nicht im Kalender stehen
Ausgebracht wird zweimal: zum Flugbeginn des Maiszünslers und noch einmal zwölf bis vierzehn Tage später. Der zweite Termin deckt die Eier ab, die zum ersten noch nicht gelegt waren. Ein einzelner Termin halbiert die Wirkung, und genau daran scheitern die günstigen Angebote mit einer Ausbringung.
Wann der Flug beginnt, entscheidet die Witterung, nicht das Datum. In Baden-Württemberg koordiniert das Landwirtschaftliche Technologiezentrum Augustenberg das Maiszünsler-Monitoring und das Prognosemodell und stimmt die Freilassungstermine für das Land ab. An diesen Terminen hängt die Kampagne, und deshalb steht bei der Anmeldung ein Zeitraum und kein Tag.
JE HEKTAR
Rund 100 Kugeln mit etwa 220.000 Schlupfwespen, verteilt auf zwei Durchgänge. Die Drohne setzt alle zehn Meter eine Kugel ab, GPS-gestützt im Raster, ohne dass jemand den Bestand betreten muss. Ab Kniehöhe ist das der einzige Weg, der die Reihen nicht beschädigt.
Anmeldung und Kosten
Die Anfrage können Sie direkt an uns richten. Beauftragung und Abrechnung laufen über den Maschinenring Schwäbisch Hall, der die Kampagne organisiert und die Technik stellt; wir fliegen sie. Für Sie heißt das ein Ansprechpartner für den Termin und eine Rechnung vom Ring. Die Flächen mehrerer Betriebe werden gebündelt und an einem Termin geflogen, deshalb lohnt es sich, Nachbarn mitzunehmen.
RICHTWERT NETTO · SAISON 2026
- Komplettpaket je Hektar
- 95 €/ha
- Ab 10 Hektar
- 89 €/ha
- FAKT-Zuschuss Baden-Württemberg
- − 60 €/ha
Bleibt eine Nettobelastung von rund 29 bis 35 €/ha. Der verbindliche Satz kommt mit der Anmeldung vom Maschinenring, der auch die Rechnung stellt.
Beantragt wird der Zuschuss über den Gemeinsamen Antrag in FIONA, nicht bei uns und nicht beim Ring. Für 2026 lief die Frist am 15. Mai; nach dem 31. Mai werden FAKT-Anträge als verfristet abgelehnt. Einen zeitlich vorgelagerten Förderantrag für FAKT II gibt es seit dem Antragsjahr 2026 nicht mehr, das hat das Ministerium für Ländlichen Raum am 20.10.2025 mitgeteilt. Nachweispflicht bleibt: Kaufbeleg der Nützlinge und zwei Ausbringungen. Beides bekommen Sie von uns als Ausbringungsnachweis.
Alle Preise und Konditionen →
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