Was im Preis steckt
Das Komplettpaket kostet 95 Euro je Hektar, ab zehn Hektar 89 Euro, jeweils netto zuzüglich Umsatzsteuer. Enthalten sind die Nützlinge, rund 100 Kugeln mit etwa 220.000 Schlupfwespen je Hektar, beide Ausbringungstermine und der Ausbringungsnachweis für den Förderantrag.
Der Termin richtet sich nach dem Monitoring, nicht nach dem Kalender. Geflogen wird zum Flugbeginn des Maiszünslers und ein zweites Mal zwölf bis vierzehn Tage später.
Beauftragung und Abrechnung laufen über den Maschinen- und Betriebshilfsring Schwäbisch Hall, der auch die Technik stellt. Die Rechnung kommt also vom Ring, die Anfrage können Sie trotzdem direkt bei uns stellen.
Was es Ihren Betrieb kostet
Drei Rechenbeispiele, jeweils netto und mit dem FAKT-Zuschuss von 60 Euro je Hektar. Sechs Hektar: 570 Euro, abzüglich 360 Euro Zuschuss bleiben 210 Euro, also 35 Euro je Hektar. Zwölf Hektar: 1.068 Euro, abzüglich 720 Euro bleiben 348 Euro, also 29 Euro je Hektar. Dreißig Hektar: 2.670 Euro, abzüglich 1.800 Euro bleiben 870 Euro.
Wer knapp unter zehn Hektar liegt, sollte nachrechnen. Neun Hektar kosten 855 Euro, nach Zuschuss bleiben 315 Euro. Zehn Hektar kosten 890 Euro, nach Zuschuss bleiben 290 Euro. Der zehnte Hektar macht die Rechnung also nicht teurer, sondern die Eigenbeteiligung kleiner.
Wichtig für die Liquidität: Der Zuschuss wird nicht von der Rechnung abgezogen. Sie zahlen die Rechnung des Rings, die Prämie beantragen Sie selbst über den Gemeinsamen Antrag, nicht bei uns und nicht beim Ring.
Die drei Bedingungen, an denen der Zuschuss hängt
Gefördert wird die Ausbringung in Baden-Württemberg über die FAKT-Maßnahme E4 „Ausbringung von Trichogramma bei Mais“. Die Broschüre des Landes nennt drei Auflagen. Erstens die zweimalige Ausbringung: Ein einzelner Termin reicht für die Förderung nicht.
Zweitens der Verzicht auf chemisch-synthetische Insektizide gegen den Maiszünsler auf den beantragten Flächen. Wer Trichogramma fördern lässt, kann im Juli also nicht mit einer Spritzung nachlegen. Ausgenommen sind abgegrenzte Regionen in Südbaden, nämlich die Landkreise Lörrach, Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen.
Drittens der Nachweis über Kaufbelege für die Trichogramma. Kaufbeleg und Ausbringungsnachweis für beide Termine gehören zum Paket.
Ein Punkt, der gern übersehen wird: Die Broschüre nennt für die Maßnahme einen mehrjährigen Verpflichtungszeitraum. Wer einsteigt, plant also nicht nur 2027. Die genaue Dauer und die Regeln für spätere Flächenänderungen stehen im Merkblatt des jeweiligen Antragsjahres, und genau dort lohnt der Blick vor dem Antrag.
Der Ablauf in fünf Schritten
Erstens die Anfrage, am besten im Herbst oder Winter: welche Schläge, wie viel Hektar, wo. Das Formular unten ist dafür schon auf Trichogramma eingestellt.
Zweitens die Beauftragung über den Maschinenring Schwäbisch Hall. Dort werden die Flächen gebündelt, damit an einem Termin möglichst viele Schläge nacheinander beflogen werden.
Drittens der Förderantrag, falls Sie den Zuschuss wollen. Er läuft über den Gemeinsamen Antrag in FIONA; für 2026 lag die Frist am 15. Mai. Das erledigen Sie selbst, weil nur der Betrieb den Antrag stellen kann.
Viertens die beiden Ausbringungen im Juni und Juli, festgemacht am Flugbeginn. Fünftens die Unterlagen: Kaufbeleg der Nützlinge und Ausbringungsnachweis für beide Termine, so wie die Förderstelle sie verlangt.
Was wir für ein Angebot brauchen
Den Betrieb und eine Telefonnummer, unter der Sie am Termintag erreichbar sind. Die Schläge mit ungefährer Größe, dafür reicht eine Schlagliste oder eine Flurkarte mit Markierung. Die Lage, also Gemarkung oder nächster Ort, damit sich Anfahrt und Termine mit anderen Flächen bündeln lassen.
Dazu zwei Angaben, die das Angebot genauer machen: ob Sie FAKT beantragen wollen, weil dann zwei Termine und der Insektizidverzicht feststehen. Und, wenn bekannt, wie stark der Befall in diesem Jahr war. Ein Blick auf die Bohrlöcher im Stängel nach der Ernte reicht als Einschätzung.
Mehr braucht es für den ersten Schritt nicht. Alles Weitere klärt sich im Gespräch.
Warum die Anfrage in den Winter gehört
Im Juni wird es eng. Die Nützlinge werden nach Bedarf produziert, die Ausbringungsfenster aller Betriebe liegen in denselben Wochen, und wer erst dann anfragt, bekommt, was noch frei ist.
Dazu kommt die Förderung. Der Gemeinsame Antrag steht im Frühjahr an, und eine Verpflichtung über mehrere Jahre entscheidet man besser am Küchentisch im Januar als am Feldrand im Mai.
Was Sie realistisch erwarten dürfen
Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft nennt für zwei Ausbringungen im Mittel 55 Prozent Wirkungsgrad, mit einer Spanne von 35 bis 81 Prozent. Wo ein Betrieb in dieser Spanne landet, entscheidet vor allem der Termin, und den legt das Monitoring fest.
Den zweiten Hebel haben Sie selbst in der Hand: Die Stoppel nach der Ernte gründlich zerkleinern und sauber einarbeiten. Trichogramma fängt die Eier einer Generation ab, die Stoppelbearbeitung verkleinert die nächste. Beides zusammen ist das Verfahren, das sich über die Jahre rechnet.
Häufige Fragen
Was kostet Trichogramma je Hektar?
Das Komplettpaket mit Nützlingen, zwei Ausbringungen und Nachweis kostet 95 Euro je Hektar, ab zehn Hektar 89 Euro, jeweils netto. Nach dem FAKT-Zuschuss von 60 Euro je Hektar bleiben 29 bis 35 Euro je Hektar.
Wird der FAKT-Zuschuss von der Rechnung abgezogen?
Nein. Die Rechnung kommt vollständig vom Maschinenring Schwäbisch Hall. Die Prämie beantragt der Betrieb selbst über den Gemeinsamen Antrag in FIONA.
Darf ich auf geförderten Flächen zusätzlich ein Insektizid einsetzen?
Nein. Die FAKT-Maßnahme E4 verlangt den Verzicht auf chemisch-synthetische Insektizide gegen den Maiszünsler auf den beantragten Flächen. Ausgenommen sind abgegrenzte Regionen in den Landkreisen Lörrach, Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen.
Wie lange bindet mich die Förderung?
Die FAKT-II-Broschüre des Landes nennt für die Maßnahme einen mehrjährigen Verpflichtungszeitraum. Die genaue Dauer und die Regeln für Flächenänderungen stehen im Merkblatt des Antragsjahres.
Quellen und Rechtsstand
Stand dieses Beitrags: 16. September 2026. Rechtsangaben ändern sich; vor einer Entscheidung lohnt der Blick in die jeweils gültige Fassung.
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