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Erntefreigabe bei ASP: Kontrollflüge vor Mahd und Ernte

In ASP-Restriktionszonen dürfen Flächen oft erst geerntet werden, wenn sie kontrolliert wurden. WILDFLUG fliegt die Bestände vorab mit Wärmebild ab, dokumentiert das Ergebnis und liefert Behörden und Landwirten die Grundlage für die Freigabe.

Mähdrescher bei der Ernte, im Vordergrund kontrolliert eine Drohne die Fläche
Flächenkontrolle vor der Ernte
Zeitpunkt
Vor Mahd und Ernte in Restriktionszonen
Ergebnis
Dokumentierte Flächenkontrolle als Grundlage der Freigabe
Abstimmung
Veterinärbehörde, Jagdpächter, Landwirt
Gebiet
Baden-Württemberg und angrenzende Landkreise

Die drei Restriktionszonen

Nach einem bestätigten ASP-Fall richtet die Behörde Zonen mit abgestuften Auflagen ein. Was wo erlaubt ist, entscheidet die zuständige Veterinärbehörde im Einzelfall.

Kernzone

Unmittelbarer Seuchenherd. Jagd und Bewirtschaftung ruhen weitgehend; Betreten nur nach behördlicher Vorgabe.

Gefährdungszone

Angrenzender Bereich mit eingeschränkter Jagd und Auflagen für Ernte und Bewirtschaftung.

Überwachungszone

Beobachtungsgebiet mit Melde- und Dokumentationspflichten, aber geringeren Einschränkungen.

Eine Erntefreigabe kommt in Betracht, wenn Maßnahmen wie die systematische Fallwildsuche abgeschlossen sind und sich das Seuchengeschehen stabilisiert hat — genau hier setzen die Kontrollflüge an.

Was die Drohne dabei leistet

  • Fallwildsuche vor der Freigabe: Wärmebild macht verendete Tiere auch in dichter Vegetation sichtbar, Seuchenschwerpunkte werden früh erkannt.
  • Kontrolle unmittelbar vor Mahd und Ernte: Liegt kein Fallwild in der Fläche, kann die Ernte dokumentiert freigegeben werden.
  • Populationsmonitoring: Belastbare Zahlen zum Schwarzwildbestand als Entscheidungsgrundlage der Behörden.
  • Vergrämung und Jagdkoordination: Wild lässt sich gezielt aus Sperrflächen drücken, Strecken und Auflagen werden dokumentiert.

Rechtlicher Rahmen

Drohnenflüge in ASP-Zonen erfolgen ausschließlich mit behördlicher Genehmigung und nach EU-Drohnenrecht (Verordnung 2019/947): registrierter Betreiber, eID am Gerät, Kompetenznachweise, Geo-Zonen-Prüfung. Der Einsatz dient der Aufklärung, Kontrolle und Dokumentation — nicht der aktiven Bejagung.

Kosten

Die Kontrollbefliegung wird als Grundeinsatz plus Flächenpreis abgerechnet. Liegen mehrere Schläge beieinander und werden an einem Termin geflogen, sinkt der Hektarpreis deutlich — Absprachen mit Nachbarbetrieben lohnen sich.

RICHTWERT NETTO

Grundeinsatz je Termin
140 €
Flächenpreis
9 €/ha
Behördenprotokoll
inklusive

Bei akuter Seuchenlage rechnen wir nach Einsatztag ab — dann gelten die Sätze der Kadaversuche.

Alle Preise und Konditionen →

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Erntefreigabe in ASP-Zonen: Ablauf und Hintergrund

Was in welcher Zone gilt, warum vor der Ernte kontrolliert wird und wie der Nachweis für die Behörde aussieht.

Warum überhaupt kontrolliert wird

In Restriktionszonen soll verhindert werden, dass Erntemaschinen infiziertes Material verschleppen oder dass Kadaver unentdeckt in die Silage gelangen. Zugleich darf die Ernte nicht unbegrenzt liegen bleiben. Die Kontrollbefliegung unmittelbar vor Mahd oder Ernte schafft beides: Sie dokumentiert, dass in der Fläche kein Fallwild liegt, und liefert der Behörde die Grundlage, die Fläche freizugeben.

Die Zonen

Die Kernzone ist der unmittelbare Seuchenherd, dort ruhen Jagd und Bewirtschaftung weitgehend und Betreten ist nur nach behördlicher Vorgabe zulässig. In der Gefährdungszone gelten eingeschränkte Jagd und Auflagen für Ernte und Bewirtschaftung. Die Überwachungszone ist Beobachtungsgebiet mit Melde- und Dokumentationspflichten, aber geringeren Einschränkungen. Auf EU-Ebene entsprechen dem die Sperrzonen I, II und III der Durchführungsverordnung (EU) 2023/594. Welche Auflage konkret gilt, entscheidet immer die zuständige Veterinärbehörde.

Was am Tag des Fluges passiert

Geflogen wird unmittelbar vor der Ernte, in der Regel am selben oder am Vortag. Der Schlag wird in Bahnen mit Wärmebild abgesucht. Jeder Fund wird mit Koordinate erfasst und der Behörde gemeldet, statt ihn selbst zu bergen. Liegt kein Fallwild in der Fläche, wird das protokolliert und die Ernte kann dokumentiert freigegeben werden. Mehrere Schläge an einem Termin senken den Hektarpreis deutlich, weil Anfahrt und Rüstzeit nur einmal anfallen.

Häufige Fragen

Wer beauftragt die Kontrollbefliegung?

Meist der Landwirt oder der Lohnunternehmer, teils auch das Veterinär- oder Ordnungsamt direkt. Abgestimmt wird der Einsatz immer mit der zuständigen Behörde.

Wie lange vor der Ernte muss geflogen werden?

So kurz wie möglich davor, damit das Ergebnis aussagekräftig bleibt. In der Praxis am selben Tag oder am Vortag.

Was kostet die Kontrolle?

Grundeinsatz 140 Euro je Termin plus 9 Euro je Hektar. Das Behördenprotokoll ist enthalten. Liegen mehrere Schläge beieinander und werden an einem Termin geflogen, sinkt der Hektarpreis.

Bergen Sie gefundenes Fallwild?

Nein. Fundmeldung und Koordinate gehen an die zuständige Behörde, die Bergung erfolgt nach deren Vorgaben durch die dafür vorgesehenen Stellen.

Einsatz anfragen

Kurzfristige Termine sind möglich, gerade in der Mahd- und Erntezeit. Beschreiben Sie Fläche, Ort und Zeitfenster, wir melden uns mit einem Richtwert zurück.