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ASP-Sperrzone: Was vor der Maisernte wirklich zu tun ist

Wenn die Afrikanische Schweinepest in einem Landkreis auftritt, ändert sich für Landwirte zuerst nicht der Anbau, sondern die Ernte. Ein Schlag in der Sperrzone wird zur Fläche, die vor dem Häcksler kontrolliert sein muss. Dieser Beitrag beschreibt den Ablauf, wie er im Kreis Göppingen und in den umliegenden Kreisen tatsächlich läuft.

Wärmebildaufnahme aus der Drohne: ein warmer Körper hebt sich hell und rot vom kühlen Bewuchs ab

Recht und Pflichten · · 3 Minuten Lesezeit · von

Die Rechtsgrundlage und was sie nicht regelt

Maßgeblich ist die Durchführungsverordnung (EU) 2023/594, die 2023 die vorherige Verordnung (EU) 2021/605 abgelöst hat. Sie kennt drei Sperrzonen: Zone I ist der Pufferbereich, Zone II das Gebiet mit ASP bei Wildschweinen, Zone III das Gebiet mit Ausbrüchen bei Hausschweinen. Für die Ernte ist fast immer Zone II die entscheidende.

Was die Verordnung liefert, ist der Rahmen. Was sie nicht liefert, ist die konkrete Auflage für Ihren Schlag. Die kommt aus der Allgemeinverfügung des Landkreises, und die unterscheidet sich von Kreis zu Kreis und von Ausbruch zu Ausbruch. Wer den Ablauf aus einem Merkblatt eines anderen Landkreises abliest, liegt schnell daneben.

Die praktische Folge: Der erste Anruf gilt dem Veterinäramt, nicht dem Lohnunternehmer. Erst wenn die Auflage für die Fläche bekannt ist, lässt sich planen, was vorher passieren muss.

Warum Mais der schwierige Fall ist

Getreide steht niedrig und lässt sich weitgehend einsehen. Mais steht ab August zwei bis drei Meter hoch und ist vom Feldrand aus vollständig blickdicht. Genau darin liegt das Problem: Ein verendetes Wildschwein im Bestand ist zu Fuß praktisch nicht auffindbar, und geht es durch den Häcksler, verteilt sich virushaltiges Material über die gesamte Silage.

Dazu kommt der Zeitdruck. Der Erntezeitpunkt bei Silomais hängt am Trockensubstanzgehalt und verschiebt sich nicht nach Belieben. Eine Kontrolle, die zwei Wochen dauert, ist keine Kontrolle, sondern ein Ernteausfall.

Deshalb ist die Suche aus der Luft in den ASP-Gebieten zum Standardverfahren geworden. Die Wärmebildkamera sieht nicht durch die Pflanze hindurch, aber sie sieht den warmen Körper in den Lücken des Bestands, und sie schafft in einer Stunde, wofür eine Personenkette einen Tag braucht.

Der Ablauf, Schritt für Schritt

Zuerst die Abstimmung: Das Veterinäramt legt fest, welche Flächen kontrolliert werden müssen und was mit einem Fund geschieht. Diese Abstimmung findet vor dem Flug statt, nicht danach. Ein Kadaver, der ohne behördliche Einbindung geborgen wird, ist ein Problem und kein gelöster Fall.

Dann der Flug. Kontrolliert wird in Bahnen über den gesamten Schlag, mit Überlappung, damit keine Streifen ausgelassen werden. Jeder Verdachtspunkt bekommt eine GPS-Koordinate und ein Bild. Anders als bei der Kitzrettung ist die Uhrzeit hier weniger kritisch: Ein Kadaver unterscheidet sich thermisch anders von seiner Umgebung als ein lebendes Tier, und die Suche funktioniert auch außerhalb des frühen Morgens.

Zuletzt die Dokumentation. Der Landwirt bekommt eine Übersicht der abgeflogenen Fläche mit den Funden. Diese Unterlage ist der Nachweis gegenüber der Behörde und gegenüber dem Abnehmer der Silage. Ohne sie ist der Flug betriebswirtschaftlich wertlos, auch wenn er technisch einwandfrei war.

Was Sie jetzt vorbereiten können, auch ohne Ausbruch

Die Erfahrung aus den bisherigen Ausbrüchen ist eindeutig: Wer erst nach der Feststellung anfängt zu organisieren, verliert die entscheidenden Tage. Drei Dinge lassen sich vorher erledigen und kosten nichts.

Erstens: Schlagdaten in einer Form, die sich sofort weitergeben lässt. Feldblockkennung oder eine Umringpolygon-Datei aus dem Schlagkarteiprogramm reichen. Zweitens: geklärt haben, wer im Betrieb der Ansprechpartner für das Veterinäramt ist. Drittens: wissen, wen Sie anrufen, wenn eine Suche aus der Luft nötig wird, und ob derjenige als ASP-Pilot zertifiziert ist.

Der letzte Punkt wird regelmäßig unterschätzt. In einer Sperrzone dürfen nicht beliebige Drohnenpiloten fliegen. Es geht nicht allein um das Fernpilotenzeugnis, sondern um die Einbindung in das Verfahren der Behörde und um Hygieneauflagen für Gerät und Fahrzeug.

Häufige Fragen

Darf ich in Sperrzone II überhaupt ernten?

In der Regel ja, aber unter Auflagen. Welche das sind, steht in der Allgemeinverfügung des Landkreises, nicht in der EU-Verordnung. Häufig verlangt sie eine Kontrolle der Fläche vor der Ernte und eine Meldung des Erntetermins. Fragen Sie beim Veterinäramt nach der für Ihren Schlag geltenden Fassung.

Wovon hängt ab, wie lange eine Suche dauert?

Weniger von der Fläche als von der Anzahl der Standorte: Jeder Wechsel kostet Auf- und Abbau. Ein zusammenhängender Schlag ist deutlich schneller abgeflogen als dieselbe Hektarzahl in fünf verstreuten Stücken. Für einen konkreten Zeitrahmen rufen Sie am besten an, dann lässt sich das an Ihren Flächen abschätzen.

Was passiert, wenn tatsächlich ein Kadaver gefunden wird?

Der Fund wird an Ort und Stelle dokumentiert und dem Veterinäramt gemeldet, das über die Bergung entscheidet. Die Fläche um den Fund wird üblicherweise gesondert behandelt. Was genau geschieht, legt die Behörde fest, nicht der Pilot und nicht der Landwirt.

Quellen und Rechtsstand

Stand dieses Beitrags: 2. September 2026. Rechtsangaben ändern sich; vor einer Entscheidung lohnt der Blick in die jeweils gültige Fassung.

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Einsatz anfragen

Kurzfristige Termine sind möglich, gerade in der Mahd- und Erntezeit. Beschreiben Sie Fläche, Ort und Zeitfenster, wir melden uns mit einem Richtwert zurück.