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Afrikanische Schweinepest: was ein Revier vorbereitet haben sollte, bevor der erste Kadaver gefunden wird

Wenn die Afrikanische Schweinepest in einem Landkreis ankommt, wird aus einem Revier über Nacht ein Suchgebiet. Was dann zählt, ist Wissen, das niemand in der Eile erheben kann: wo die Dickungen liegen, wo die Suhlen sind, wo das Schwarzwild steht. Dieser Beitrag sagt, was sich vorher vorbereiten lässt und was heute schon Pflicht ist.

Schlammige Wildschweinsuhle in einer dichten Fichtendickung, ringsum aufgebrochener Boden und Schiebespuren an den Stämmen, diesiges Herbstlicht (KI-erzeugtes Symbolbild)

Recht und Pflichten · · 4 Minuten Lesezeit · von

Warum ausgerechnet der tote Kadaver das Problem ist

Die Broschüre des Hessischen Ministeriums zur ASP-Kadaversuche formuliert es knapp: „In den Kadavern und deren Umgebung ist sehr viel infektiöses Virusmaterial, an dem sich andere Wildschweine anstecken und die Seuche weiterverbreiten können. Die Kadaver verendeter Wildschweine müssen daher möglichst schnell gefunden und beseitigt werden.“

Daraus folgt alles andere. Nicht der Abschuss steht im Mittelpunkt der Bekämpfung, sondern das Auffinden toter Tiere. Und weil ein Kadaver dort liegt, wo das Tier zuletzt war, ist die Suche eine Frage von Ortskenntnis, nicht von Fläche.

Zwei Dinge, die schon heute gelten

Erstens die Meldung. Wer ein totes Wildschwein findet, meldet sich umgehend bei der Veterinärbehörde im Landratsamt, mit dem genauen Fundort. Das gilt unabhängig davon, ob ein Seuchenfall bekannt ist, und es ist der einzige Weg, auf dem ein früher Eintrag überhaupt entdeckt wird.

Zweitens die Entsorgung. Aufbrüche und Zerwirkreste von Schwarzwild gehören nicht ins Revier. Genau daran hängt ein erheblicher Teil der Prävention, weil solche Reste Virusmaterial halten und andere Sauen anziehen.

Beides kostet nichts und ist in jedem Revier sofort umsetzbar. Alles Weitere in diesem Beitrag ist Vorbereitung auf einen Fall, den niemand terminieren kann.

Was im Ernstfall mit dem Revier passiert

Um den Fundort werden Zonen gelegt. Beim bislang einzigen Fall in Baden-Württemberg, gemeldet am 9. August 2024 nahe Hemsbach im Rhein-Neckar-Kreis, war das eine Sperrzone II im Radius von 15 Kilometern und darum eine Pufferzone von weiteren 10 Kilometern. In der Sperrzone II gelten Jagdverbote oder Jagdbeschränkungen, die Fallwildsuche, die Untersuchung aller erlegten und toten Wildschweine sowie mögliche Betretungs- und Befahrungsverbote.

Innerhalb der Restriktionszone wird nicht wahllos gesucht. Sie wird in Suchgebiete aufgeteilt, und die Aufteilung richtet sich nach Nähe zum Ausbruchsort, Geländestruktur, Bewuchs und Schwarzwildvorkommen. Jedes Team bekommt ein eigenes Gebiet, das es systematisch absucht.

Zwei Punkte überraschen Reviere regelmäßig. Die Suche ist ausdrücklich keine Jagdausübung: Zwischen den Suchgebieten bleiben mehrere hundert Meter Abstand, und die Taktik ist so gewählt, dass lebendes Wild die Teams früh bemerkt und ausweichen kann. Und die Bergung ist ein eigener Schritt: Wer einen Kadaver findet, übermittelt die Koordinaten an ein Bergeteam, das ihn fachgerecht entfernt und den Fundort desinfiziert.

Die Revierkarte ist das eine Dokument, das vorher entstehen muss

Die hessische Broschüre wendet sich an dieser Stelle direkt an die Jagdausübungsberechtigten: Die Suchteams seien auf deren Wissen angewiesen, denn sie kennen „die Dickungen, Einstände und Suhlen des Schwarzwildes“ in ihrem Revier. Diese Informationen gehören in die Revierkarte und von dort an die Einsatzabschnittsleitung Kadaversuche.

Praktisch heißt das: eine Karte, in der Dickungen, Suhlen, Kirrungen, bekannte Wechsel und die befahrbaren Wege eingetragen sind, dazu Schranken und ihre Schlüssel. Wer das im Herbst nebenbei erledigt, liefert im Ernstfall ein fertiges Dokument statt einer Erinnerung.

Der Unterschied ist messbar in Tagen. Ein Suchgebiet mit guter Revierkarte wird gezielt abgearbeitet; eines ohne wird abgekämmt.

Was die Drohne daran ändert, und was nicht

Aus der Luft wird dieselbe Fläche in einem Bruchteil der Zeit erfasst, ohne dass Suchketten das Gebiet betreten müssen, und jede Fundstelle ist sofort exakt verortet. Was die Wärmebilddrohne findet und wo ihre Grenze liegt, steht ausführlich im Vergleich von Drohne, Hund und Suchkette.

Was sie nicht ersetzt, ist die Ortskenntnis. Auch ein GPS-Raster fliegt zuerst dorthin, wo Sauen stehen, und das steht in keiner Karte des Landes, sondern in Ihrer.

Was vorher geklärt sein sollte, damit es schnell geht

Wer im Kreis ist Ansprechpartner für die Kadaversuche, und wie erreicht man ihn außerhalb der Dienstzeit? Wer gibt den Suchflug frei, und liegt die Freigabe für das Revier vor? Welche Flächen sind aus der Luft ohnehin schwierig, etwa wegen Kontrollzonen?

Für Landkreise, Veterinär- und Ordnungsämter rechnen wir im Seuchenfall nach Einsatzzeit ab: 480 Euro für einen halben Einsatztag bis vier Stunden vor Ort, 890 Euro für einen ganzen Tag mit mehreren Akkusätzen. Für wiederkehrende Kontrollbefliegungen und feste Reaktionszeiten gibt es Rahmenvereinbarungen.

Der Grund für eine Rahmenvereinbarung ist nicht der Preis, sondern der Kalender: Im Seuchenfall ist die Einsatzstruktur binnen Stunden gesetzt. Wer dann erst sucht, verhandelt und freigibt, verliert genau die Tage, um die es geht.

Häufige Fragen

Was muss ich tun, wenn ich ein totes Wildschwein finde?

Umgehend die Veterinärbehörde im Landratsamt verständigen und den genauen Fundort angeben. Den Kadaver nicht bewegen; die Bergung ist ein eigener Schritt, bei dem der Fundort anschließend desinfiziert wird.

Ist die Kadaversuche eine Form der Jagdausübung?

Nein. Zwischen den Suchgebieten bleiben mehrere hundert Meter Abstand, und die Suchtaktik ist darauf ausgelegt, dass lebendes Wild die Teams früh bemerkt und das Gebiet verlassen kann.

Was gehört in eine Revierkarte für den Seuchenfall?

Dickungen, Einstände und Suhlen des Schwarzwildes, dazu Kirrungen, bekannte Wechsel, befahrbare Wege, Schranken und Schlüssel. Die Karte geht an die Einsatzabschnittsleitung Kadaversuche.

Was kostet ein Suchflug für eine Behörde?

Wir rechnen nach Einsatzzeit ab: 480 Euro für einen halben Einsatztag bis vier Stunden, 890 Euro für einen ganzen Tag. Für Landkreise mit wiederkehrenden Kontrollbefliegungen gibt es Rahmenvereinbarungen mit fester Reaktionszeit.

Quellen und Rechtsstand

Stand dieses Beitrags: 20. September 2026. Rechtsangaben ändern sich; vor einer Entscheidung lohnt der Blick in die jeweils gültige Fassung.

Weiter: Drohne, Hund oder Suchkette im Vergleich · Erntefreigabe in der Sperrzone · ASP-Kadaversuche als Leistung · Wildschwein-Suche vor der Ernte · Preise und Konditionen

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