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Mähen ohne Kitzverluste: Was das Tierschutzgesetz vom Landwirt verlangt

Die Frage kommt jedes Frühjahr, und sie kommt meistens zu spät: Muss ich als Landwirt vor der Mahd absuchen lassen? Die Antwort steht nicht in einer Faustregel, sondern in zwei Paragraphen, und sie ist eindeutiger, als viele erwarten.

Ein Rehkitz liegt zusammengerollt im hohen Gras, von oben aufgenommen

Recht und Pflichten · · 3 Minuten Lesezeit · von

Die beiden Paragraphen

Nach § 1 Tierschutzgesetz darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Das ist der Grundsatz. Die Strafnorm dazu ist § 17: Wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder ihm erhebliche Schmerzen zufügt, macht sich strafbar.

Der entscheidende Punkt für die Mahd: Ein Kitz, das ins Mähwerk gerät, stirbt nicht sofort. Die Rechtsprechung wertet das entsprechend. Wer eine Fläche mäht, ohne sie vorher abzusuchen, kann sich nach § 17 Tierschutzgesetz strafbar machen. Urteile in solchen Fällen bewegen sich zwischen 1.000 und 10.000 Euro.

Was das Gesetz nicht sagt, ist welches Verfahren zu wählen ist. Es verlangt zumutbare Maßnahmen, damit keine Tiere vermäht werden. Welche das sind, hängt von Fläche, Zeitpunkt und verfügbarer Technik ab.

Wer verantwortlich ist

Verantwortlich ist, wer mäht oder mähen lässt, also der Landwirt oder Bewirtschafter. Das ist die praktisch wichtigste Aussage dieses Beitrags, weil sie oft anders vermutet wird.

Der Jagdausübungsberechtigte ist nicht verpflichtet, die Wiese abzusuchen. Er hat ein Interesse daran und beteiligt sich häufig, aber die Pflicht liegt beim Verursacher des Risikos. Wer die Mahd beauftragt, kann die Verantwortung auch nicht durch eine Meldung an den Jagdpächter abgeben.

Umgekehrt entlastet die Beauftragung eines Lohnunternehmers nicht automatisch. Wer weiß, dass eine Fläche kitzverdächtig ist, und sie ohne Kontrolle mähen lässt, bleibt in der Verantwortung.

Welche Maßnahmen als ausreichend gelten

Anerkannt und dokumentierbar sind im Wesentlichen drei Wege. Das Absuchen mit der Wärmebilddrohne am Morgen der Mahd, das Absuchen mit Hunden und Personenketten, und das Verblenden der Fläche am Vorabend, damit die Ricke ihr Kitz umsetzt.

Nicht ausreichend ist das, was am häufigsten gemacht wird: von außen mähen und darauf hoffen, dass die Tiere flüchten. Kitze in den ersten Lebenswochen flüchten nicht, sie drücken sich. Genau das macht sie für das Mähwerk so gefährdet.

Der entscheidende Zusatz: Die Maßnahme muss zeitnah zur Mahd erfolgen. Eine Wiese, die am Vortag abgesucht wurde, kann am nächsten Morgen wieder ein Kitz enthalten. Deshalb wird am Morgen der Mahd geflogen, nicht am Tag davor.

Warum die Uhrzeit hier rechtlich mitspielt

Die Wärmebildsuche funktioniert nur bei ausreichendem Temperaturabstand zwischen Kitz und Wiese. Im Morgengrauen liegt der bei gut zwanzig Grad, ein Kitz hat rund 38 Grad, die Wiese 10 bis 15. Ab etwa 9 Uhr sind warme Grasnester von Kitzen kaum noch zu unterscheiden.

Deshalb starten Einsätze mit Sonnenaufgang und sind bis 8 Uhr abgeschlossen. Wer die Mahd für 10 Uhr plant und um 9 Uhr absuchen lässt, hat formal etwas getan und praktisch nichts gewonnen. Für die Dokumentation, auf die es im Streitfall ankommt, zählt beides zusammen: dass abgesucht wurde und dass es zu einer Zeit geschah, zu der eine Suche funktioniert.

Praktisch heißt das für die Planung: Der Mähtermin bestimmt den Suchtermin, und der Suchtermin liegt am selben Morgen zwischen fünf und acht Uhr. Anfragen für denselben Morgen sind in der Hochsaison schwierig, weil diese Fenster belegt sind.

Häufige Fragen

Bin ich als Landwirt verpflichtet, vor der Mahd absuchen zu lassen?

Sie sind verpflichtet, zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, damit keine Tiere vermäht werden. Auf kitzverdächtigen Flächen in der Setzzeit gehört eine Kontrolle dazu. Wer ohne solche Maßnahme mäht, kann sich nach § 17 Tierschutzgesetz strafbar machen.

Reicht es, wenn ich den Jagdpächter informiere?

Nein. Die Meldung ist sinnvoll und üblich, aber sie verlagert die Verantwortung nicht. Verpflichtet ist, wer mäht oder mähen lässt.

Wie kurzfristig kann ich einen Suchtermin bekommen?

Je früher, desto besser. In der Hochsaison zwischen Mitte Mai und Mitte Juni sind die Fenster zwischen fünf und acht Uhr weitgehend belegt. Anfragen für denselben Morgen sind dann schwierig, zwei bis drei Tage Vorlauf machen den Unterschied.

Quellen und Rechtsstand

Stand dieses Beitrags: 2. September 2026. Rechtsangaben ändern sich; vor einer Entscheidung lohnt der Blick in die jeweils gültige Fassung.

Weiter: Rehkitz-Rettung als Leistung · Einsatz am Hohenstaufen · Die Uhrzeit entscheidet

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Kurzfristige Termine sind möglich, gerade in der Mahd- und Erntezeit. Beschreiben Sie Fläche, Ort und Zeitfenster, wir melden uns mit einem Richtwert zurück.