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Förderung für Kitzrettungsdrohnen: Wer die 3.000 Euro bekommt, und was alle anderen tun können

Die Bundesförderung für Kitzrettungsdrohnen richtet sich ausschließlich an eingetragene Vereine. 2026 gab es je Verein eine Drohne mit höchstens 3.000 Euro Zuschuss, die Antragsfrist lief am 30. Juni ab. Landwirte, Jagdgenossenschaften und Jagdpächter können keinen Antrag stellen. Das ist ärgerlich, aber kein Nachteil: Eine gemietete Suche kostet je Hektar ungefähr dasselbe wie eine eigene Drohne, ohne Kapital, Ausbildung und Frühdienst.

Wärmebilddrohne im offenen Koffer auf der Ladefläche eines Pickups am Rand einer nebligen Wiese im Morgenlicht (KI-erzeugtes Symbolbild)

Saison und Planung · · 4 Minuten Lesezeit · von

Wer 2026 gefördert wurde, und wer ausdrücklich nicht

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) hat 2026 insgesamt 2,1 Millionen Euro für Drohnen mit Wärmebildkamera bereitgestellt. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) wickelt das Programm ab. Pro Verein wurde eine Drohne mit höchstens 3.000 Euro bezuschusst, als fester Höchstbetrag, nicht als Prozentsatz.

Antragsberechtigt waren nur eingetragene Vereine: Kreisjägervereinigungen, Jägervereinigungen auf Landes-, Regional- oder Kreisebene in der Rechtsform des eingetragenen Vereins, und andere eingetragene Vereine, deren Satzung die Rettung von Wildtieren bei der Mahd als Aufgabe nennt, die sogenannten Kitzrettungsvereine.

Die BLE schließt in ihren Fragen und Antworten (Stand 25.02.2026) ausdrücklich aus: Jagdgenossenschaften, Hegegemeinschaften in der Rechtsform einer GbR, Vereine in Gründung, Einzelunternehmen und Privatpersonen. Ein Landwirt, der seine Wiesen selbst absuchen will, oder ein Jagdpächter, der für sein Revier eine Drohne kaufen möchte, bekommt aus diesem Programm nichts.

Die Frist für 2026 endete am 30. Juni, der Verwendungsnachweis war bis 30. September fällig, die Auszahlung erfolgt bis 31. Dezember 2026. Anträge liefen ausschließlich über das Online-Portal der BLE. Und die Regel, an der jedes Jahr Anträge scheitern: Die Drohne darf erst nach dem Zuwendungsbescheid gekauft werden. Wer vorher bestellt, verliert den Zuschuss.

Was sich gegenüber 2025 geändert hat

Das Programm läuft seit 2021. 2024 wurden nach Angaben des Ministeriums 483 neue Drohnen gefördert, 2025 stieg der Topf auf 2,5 Millionen Euro. In der Runde 2025 konnten Vereine laut dem Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen noch bis zu zwei Drohnen mit höchstens 4.000 Euro oder 60 Prozent der Kosten beantragen.

2026 ist das enger geworden: eine Drohne je Verein, 3.000 Euro Höchstbetrag, 2,1 Millionen Euro insgesamt. Der Zuschuss deckt bei einem Einstiegsgerät ab etwa 3.600 Euro einen großen Teil, bei einem Profigerät ab 7.000 Euro weniger als die Hälfte. Den Rest, dazu Akkus, Ausbildung, Versicherung und Registrierung, trägt der Verein.

Was die Drohne können musste

Die Pressemitteilung der BLE vom 12. März 2026 nennt vier technische Bedingungen: eine Echtbildkamera mit integrierter oder kompatibler Wärmebildkamera, eine Mindestflugzeit von 20 Minuten, eine Rückkehrfunktion zum Startpunkt und eine CE-Klassenkennzeichnung nach der EU-Drohnenverordnung.

Die Klassenkennzeichnung ist der Punkt, der ältere und selbst gebaute Systeme aussortiert. Sie legt zugleich fest, in welcher Unterkategorie der offenen Kategorie das Gerät fliegen darf und welchen Kompetenznachweis der Pilot braucht. Für den Verein heißt das: Mit der Drohne ist es nicht getan. Es braucht einen registrierten Betreiber, einen Fernpiloten mit Nachweis und eine Haftpflicht, die den Einsatz einschließt.

Was eine eigene Drohne wirklich kostet

Der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen hat im April 2025 eine Beispielrechnung veröffentlicht. Eine Einsteigerdrohne für 3.600 Euro kostet über fünf Jahre rund 756 Euro Fixkosten im Jahr, ein Profigerät für 7.000 Euro rund 1.470 Euro. Dazu kommen je Flugstunde etwa 2 Euro Unterhalt und 20 Euro Personal.

Die Flächenleistung unterscheidet die Geräte stärker als der Preis: 9 Hektar je Flugstunde beim Einsteigermodell, 18 beim Profigerät, also 15 beziehungsweise 30 Hektar an einem Vormittag. Bei sieben Einsatztagen im Jahr kommt die Rechnung mit Pilot und zwei Helfern auf 23,42 Euro je Hektar für das Einsteigergerät und 15,11 Euro für das Profigerät. Zum Vergleich: Eine Begehung zu Fuß im Zwei-Meter-Raster schafft 0,7 Hektar je Stunde und kostet allein an Personal 28,57 Euro je Hektar.

Diese Zahlen setzen voraus, dass die Drohne an sieben Morgen im Jahr tatsächlich fliegt. Jeder Einsatz weniger verteilt die Fixkosten auf weniger Hektar. Eine Untersuchung an der Universität für Bodenkultur Wien kam schon 2020 zu dem Schluss, dass sich eine eigene Drohne ab einer Suchfläche von mehr als 15 Hektar im Jahr rechnet.

Was Landwirte und Jagdgenossenschaften stattdessen tun können

Der erste Weg führt zum Verein vor Ort. Im Landkreis Göppingen übernimmt SchwabenKitz e. V. die Kitzrettung ehrenamtlich: Landwirte melden ihre Flächen direkt beim Verein und zahlen nichts. Bundesweit vermittelt der Verein Kitzrettung-Hilfe geschulte Drohnenpiloten und Helfer kostenfrei.

Der zweite Weg ist ein Dienstleister, und hier sprechen wir in eigener Sache: Außerhalb des Vereinsgebiets fliegen wir die Suche zum Richtwert von 18 Euro je Hektar. Das liegt zwischen den beiden Werten der hessischen Rechnung, ohne Anschaffung, ohne Ausbildung und ohne den Wecker um vier Uhr. Wie sich der Preis zusammensetzt, steht im Beitrag zu den Kosten der Kitzrettung.

Der dritte Weg ist für Jagdgenossenschaften und Kommunen gedacht, die keinen Antrag stellen dürfen, aber viele Flächen haben: eine Rahmenvereinbarung für die Saison. Flächen, Ansprechpartner und Reihenfolge stehen dann vor dem ersten Schnitt fest, und die Meldung am Mähtag ist ein Anruf.

Kommt 2027 eine neue Runde?

Das ist nicht angekündigt. Die Runde 2026 wurde am 12. März geöffnet und lief bis Ende Juni. Vereine, die 2027 antreten wollen, sollten zwei Dinge vorbereiten: eine Satzung, die die Kitzrettung als Vereinszweck nennt, und den Eintrag im Vereinsregister. Beides lässt sich nicht innerhalb einer Antragsfrist nachholen.

Und die eine Regel gilt in jeder Runde: nichts kaufen, bevor der Bescheid da ist.

Häufige Fragen

Bekomme ich als Landwirt die Förderung?

Nein. Antragsberechtigt sind nur eingetragene Vereine, deren Satzung die Jagd oder die Rettung von Wildtieren bei der Mahd als Aufgabe nennt. Privatpersonen, Einzelunternehmen und Jagdgenossenschaften schließt die BLE ausdrücklich aus.

Kann unsere Jagdgenossenschaft einen Antrag stellen?

Nicht als Jagdgenossenschaft. Möglich ist der Weg über die Kreisjägervereinigung oder über einen eigens gegründeten Kitzrettungsverein, der zum Zeitpunkt des Antrags im Vereinsregister eingetragen sein muss. Vereine in Gründung sind nicht antragsberechtigt.

Wie hoch war die Förderung 2026?

Eine Drohne je Verein mit höchstens 3.000 Euro, aus einem Topf von 2,1 Millionen Euro. 2025 waren es noch bis zu zwei Drohnen mit höchstens 4.000 Euro oder 60 Prozent der Kosten.

Lohnt sich eine eigene Drohne für unseren Betrieb?

Nach der Beispielrechnung des Landesbetriebs Landwirtschaft Hessen kostet die Suche mit eigener Drohne 15 bis 23 Euro je Hektar, wenn sie an sieben Morgen im Jahr fliegt. Eine Untersuchung an der Universität für Bodenkultur Wien setzt die Schwelle bei mehr als 15 Hektar Suchfläche im Jahr. Darunter sind Verein oder Dienstleister die günstigere Wahl.

Quellen und Rechtsstand

Stand dieses Beitrags: 5. September 2026. Rechtsangaben ändern sich; vor einer Entscheidung lohnt der Blick in die jeweils gültige Fassung.

Weiter: Rehkitzrettung im Ablauf · Was die Kitzrettung kostet · Bis wann sich die Suche lohnt · Rahmenvereinbarung anfragen

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